MVZ ist eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung an einem Ort, in der Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind (in gesperrten Gebieten = Vertragsarztzulassung erforderlich). Das Ziel ist die Versorgung aus einer Hand.
Gründer können z.B. sein: Vertragsärzte, Krankenhäuser, Heilmittelerbringer, häusliche Krankenpfleger, Apotheken
Rechtsformmöglichkeiten: GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH bei der Gründung können §§ 20, 24 UmwSt genutzt werden
Varianten:
MVZ
Gesellschaftsvertrag oder Kooperationsvertrag oder Dienstvertrag
Vertragsärzte
Das MVZ ist sehr beliebt bei den Krankenhäusern, die damit eine Chance sehen, sich damit ein Stück vom Kuchen der ambulanten Versorgung abzuschneiden.
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