Themenspezialseite: Beratung für Ärzte/ Heilberufe
Grundsätzlich sind nur Leistungen befreit, die der medizinischen Betreuung dienen. Ferner muss ein therapeutisches Ziel im Vordergrund stehen.
Für umsatzsteuerpflichtige Leistungen wird bis zu einer Höhe von 17.500 € im Jahr keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung)
Bitte klicken Sie auf ein Thema oder auf Startseite:
Apparategemeinschaft | Erweiterung | Existenzgründung | integrierte Versorgung | Kooperation | USt-Probleme | Verkauf/Übertragung | Versorgungszentrum | zusätzliche Anstellung